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» FUNGAMES: Ermittlung der Höhe des Einwurfes «
Hallo jasper,
ich meine schon, vor allem unter Berücksichtigung der Überschrift dieses Beitrages !
Warum sollte nicht, egal ob Stückzahlmaßstab oder Kasse die Bemessungsgrundlage für die Vergnügungssteuer darstellt, ein Steuersatz - wie z. B. bei den gewaltverherrlichenden Automatenspielen - gefunden werden ??
Wenn "die da oben" es nicht schaffen, die FUNGAMES vom Markt zu bekommen, waren sollen es dann nicht die "Kleinen" ( sprich die Satzungsgeber der Vergnügungssteuer ) wenigstens versuchen ?
Ist doch ein Denkansatz !
Grüße
Gepostet am 04.08.2007 um 20:46 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
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