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» FUNGAMES: Ermittlung der Höhe des Einwurfes «

Hallo jasper,

ich meine schon, vor allem unter Berücksichtigung der Überschrift dieses Beitrages !

Warum sollte nicht, egal ob Stückzahlmaßstab oder Kasse die Bemessungsgrundlage für die Vergnügungssteuer darstellt, ein Steuersatz - wie z. B. bei den gewaltverherrlichenden Automatenspielen - gefunden werden ??

Wenn "die da oben" es nicht schaffen, die FUNGAMES vom Markt zu bekommen, waren sollen es dann nicht die "Kleinen" ( sprich die Satzungsgeber der Vergnügungssteuer ) wenigstens versuchen ?

Ist doch ein Denkansatz !

Grüße



Gepostet am 04.08.2007 um 20:46 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=15517#post15517


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