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Ist fast richtig aber nicht immer. ( [b]bis zur Decke reichende und undurchsichtige Wände[/b] )
Sollte der zweite Rettungsweg über eine zweite Nutzungseinheit verlaufen, ist duch die schaffung von großflächigen festern dies Baurechtlich möglich ) Soll heisen wenn der zweite Rettungsweg über die zweite Spielhalle führt müssen grosse Fester oder eine verglassung eingebaut werden, dass der Flüchtende erkennt ob der zweite Rettungsweg sicher ist.



Gepostet am 02.08.2007 um 01:48 von:
Benutzer: arnie
Der Original-Beitrag :
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