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Hallo play-j,

es kommt doch nur auf die strafrechtliche Bewertung an.

Ob das illegale Glücksspiel in einer virtuellen Welt im Internet veranstaltet wird oder direkt im Internet angesteuert werden kann, ist dabei doch erstmal sekundär.

Und eine Ltd. und Geschäftsanschriften im Ausland sind niedlich, aber schützen doch vor Strafe nicht.


Gruß Meike



Gepostet am 01.08.2007 um 17:09 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=15409#post15409


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