Forum-Gewerberecht

» Marktbeschicker mit festem Lager - § 14 ? § 55 ? Oder beides? «

Aus Osnabrück einen Gruß nach Kranenburg,
der Warenhandel auf festgestzten Wochenmärkten ist privilegiert; d.h. der Anbieter braucht keine RGK, ebenso keine § 14 GewO-Anmeldung, sofern von dem Lager keinerlei geschäfltiche Beziehungen zu Dritten unterhalten werden.
Viele Grüße
Gert Lindke
<!--StartFragment --> smile <!--EndFragment-->  smile  



Gepostet am 22.06.2005 um 14:49 von:
Benutzer: Gert Lindke
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=154#post154


Beitrags-Print by Breuer76