Forum-Gewerberecht

» Aufsichtsfläche in Spielhallen «

Die Betriebsstätten müssen baulich und optisch deutlich von voneinander abgegrenzt sein, d.h. bis zur Decke reichende und undurchsichtige Wände und keine Durchgangsmöglichkeit für Publikum. Türen, die nur vom Personal benutzt werden können sind zulässig.
Wir haben auch Spielhallenanlagen mit einer Aufsichtsfläche für mehrere Spielhallen. Die sind dann so eingerichtet, dass das Personal Einsicht in die Spielhallen hat aber nicht die Besucher.



Gepostet am 31.07.2007 um 11:32 von:
Benutzer: Gaby Krickser
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=15357#post15357


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