Forum-Gewerberecht

» Abmeldung eines Betriebes «

Einverstanden  smile  , ich gebe mich der Argumentation der Kollegen Schuster und Mischner geschlagen. Ich stelle mir allerdings die Frage, wie man feststellen soll, dass jemand nach bestandskräftiger GU die Tätigkeit [U]tatsächlich[/U] aufgegeben hat. Bei Gewerben mit nach außen hin erkennbarer Tätigkeit geht das ja noch, aber bei "Heimarbeit" ?

Dann bliebe als einzig echter Anwendungsfall der Abmeldung v.A.w. wirklich nur noch der Tod des Gewerbetreibenden, da man sich nur hier wirklich sicher sein kann    .

Theorie und Praxis sind da aber wieder mal meilenweit voneinander entfernt. Ich frage mich nämlich, wo denn die 5-10 Abmeldungen v.A.w im Monat von "4x4" herkommen  Kopfkratz   ?

Viele Grüße
J. Neu



Gepostet am 30.07.2007 um 13:38 von:
Benutzer: J. Neu
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