Forum-Gewerberecht
» Abmeldung eines Betriebes «
Einverstanden
, ich gebe mich der Argumentation der Kollegen Schuster und Mischner geschlagen. Ich stelle mir allerdings die Frage, wie man feststellen soll, dass jemand nach bestandskräftiger GU die Tätigkeit [U]tatsächlich[/U] aufgegeben hat. Bei Gewerben mit nach außen hin erkennbarer Tätigkeit geht das ja noch, aber bei "Heimarbeit" ?
Dann bliebe als einzig echter Anwendungsfall der Abmeldung v.A.w. wirklich nur noch der Tod des Gewerbetreibenden, da man sich nur hier wirklich sicher sein kann
.
Theorie und Praxis sind da aber wieder mal meilenweit voneinander entfernt. Ich frage mich nämlich, wo denn die 5-10 Abmeldungen v.A.w im Monat von "4x4" herkommen
?
Viele Grüße
J. Neu
Gepostet am 30.07.2007 um 13:38 von:
Benutzer: J. Neu
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