Forum-Gewerberecht

» 35er - Verfahren für Heilhilfsberuf möglich? «

Guten MOrgen aus Osnabrück,
die "falsche" Gewerbeanmeldung aus der Wrlt zu krigen, dürfte relativ unproblematisch sein: Eine GewA3 mit dem Anmeldedatum, als Grund " irrtümliche Anmeldung" und als Datum das Datum der Gewerbeanmeldung einsetzen.
Ein § 35 GewO-Verfahren ist nicht möglich, den Antrag würde ich zunächst an die BG zurücksenden mit dem Bemerken, dass ein 35er Verfahren nicht möglich ist und die BG andere Möglichkeiten ausschöpfen sollte( z.B. Rücknahme der Kassenzulassung pp.), Einleitung eines INsoverfahrens.
Die Schließung der Praxis geht dann u. U. nach allgemeinem Gafahrenabwehrrecht.
Viele Grüße
Gert Lindke



Gepostet am 20.12.2005 um 08:37 von:
Benutzer: Gert Lindke
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1531#post1531


Beitrags-Print by Breuer76