Forum-Gewerberecht

» Abmeldung eines Betriebes «

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...und sich darauf verlassen die alte Gemeinde werde parallel zum einwohnermeldemäßig erfassten Umzug ...
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Da hat aber jemand schlecht recherchiert bevor er von Amts wegen abmeldete! Blick in EMA oder Ermittlung bei Wohnortgemeinde ist Standard. Wen die neue Adresse bekannt ist, wird er dort penetrant angeschrieben.


[quote]
Meine Meinung:
Lieber ein Gewerbe am falschen Ort statt überhaupt keines angemeldet.
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Wem nützt das? Dem Inkassounternehmen, dass den Gerichtsvollzieher zu einem leerstehenden Ladenlokal schickt und zusätzliche Kosten für den Forderungsinhaber verursacht?



Gepostet am 30.07.2007 um 08:46 von:
Benutzer: 4X4
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=15298#post15298


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