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» Baden-Württemberg: Wirte, Gesetzgeber – Und wer denkt schon an die Nichtraucher! «

[b]Streitpunkt: Nichtraucherschutz[/b]
 
[b]Deutscher Hotel- und Gaststättenverband im Land erwägt rechtliche Schritte gegen Gesetz[/b]
 
Stuttgart - Bei der Diskussion um das von 1. August an in Baden-Württemberg geltende neue Nichtraucherschutzgesetz herrscht derzeit "dicke Luft" zwischen Wirten und Gesetzgeber. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Baden-Württemberg erwägt sogar rechtliche Schritte gegen das Gesetz. "Unser Verband wird prüfen, ob es sinnvoll und Erfolg versprechend ist, gegen das geplante Rauchverbot in Baden-Württemberg mit rechtlichen Mitteln vorzugehen", sagte der Sprecher der Dehoga in Baden-Württemberg, Daniel Ohl.

Die Argumentation des Gaststättenverbandes: Gastronomiebetriebe seien keine öffentlichen Räume, sondern privat geführte Unternehmen. "Der Gast entscheidet frei, ob er einen Betrieb aufsucht oder nicht", sagte Ohl. Er fügte hinzu: "Die Grundlage für ein Verbot kann nach unserer Auffassung also nicht die gleiche sein wie zum Beispiel bei einer Behörde oder Schule", begründete Ohl die juristischen Pläne. "Wenn die Landesregierung schon glaubt, den Nichtraucherschutz in der Gastronomie gesetzlich regeln zu müssen, dann plädieren wir statt eines generellen Verbots für eine Kennzeichnungspflicht, bei denen Gäste schon am Eingang darauf hingewiesen werden, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal aufsuchen", sagte der Dehoga-Sprecher.

Ein Verbot hätte nach Ansicht des Gastronomieexperten massive Wettbewerbsverzerrungen zur Folge. Vor allem kleine Betriebe ohne Nebenräume und auch die Discotheken im Land müssten mit erheblichen Problemen rechnen. "Wir gehen davon aus, dass in den betroffenen Betrieben Arbeitsplätze gefährdet sind und einige von ihnen auch in ihrer Existenz bedroht sein werden, wenn der Gesetzentwurf umgesetzt wird", fügte er hinzu. "Hier droht besonders getränkeorientierten Betrieben wie Bars, Kneipen oder einfachen Gasthäusern mit hohem Raucheranteil unter den Gästen ein massiver Umsatzrückgang".

Als Hauptleidtragende sieht Ohl die Discotheken. Sein Verband halte daher die Ungleichbehandlung von Discotheken für inakzeptabel und für rechtlich äußerst fragwürdig. Anders als etwa Bayern und Hessen wolle Baden-Württemberg keine Raucher-Nebenräume in Discotheken zulassen. Dies sei im Hinblick auf das Ziel des Gesetzes , nämlich Schutz der Nichtraucher vor dem Passivrauchen, unverständlich. Ohl fürchtet in diesem Fall einen "Discotheken-Tourismus" in benachbarte Bundesländer. Die Dehoga hofft, dass die Abgeordneten sich der Problematik dieser "Discotheken-Sonderregelung" bewusst sind und dem Gesetzentwurf zumindest in diesem Punkt nicht zustimmen.

Das geplante Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg ist nach den Worten des Präsidenten der Dehoga in Baden-Württemberg, Peter Schmid, "ein trauriges Beispiel für die staatliche Regelungswut, die tief in die Angebotsfreiheit gastgewerblicher Unternehmer eingreift".

Im neuesten Dehoga-Magazin veröffentlichte der Wirteverband, dass in Baden-Württemberg Verstöße gegen das Gesetz mit Bußgeldern in Höhe von 40 Euro geahndet werden. Anders als in anderen Bundesländern müsse der Gast, der gegen das Rauchverbot verstößt, das Bußgeld zahlen.

[i]dpa/lsw[/i]
22.07.2007 - aktualisiert: 22.07.2007, 11:32 Uhr
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Gepostet am 22.07.2007 um 17:59 von:
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