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» Marktbeschicker mit festem Lager - § 14 ? § 55 ? Oder beides? «

Hallo Kollegen!

Mal ne kurze Frage: Personen, die auf Wochenmärkten Waren anbieten bedürfen (meiner Meinung nach) einer Reisegewerbekarte - wird aber von Kommune zu Kommune auch schon mal gerne anders gesehen.

Wenn diese Person nun eine Lagerhalle hat und von dort aus seine Waren auf den Wochenmärkten vertreibt, muss er diese Lagerhalle auch nach § 14 der örtlichen Behörde anzeigen.

Braucht er jetzt die Gewerbeanmeldung nach § 14 und gleichzeitig eine Reisegewerbekarte??



Gepostet am 22.06.2005 um 12:05 von:
Benutzer: Kranenburg
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