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Hallo tapier ,
wie Recht du hast. Dennoch selbst in Bayern ohne Vergnügungssteuer rechnet sich ein Flipper nicht bei Anschaffungskosten über 5000 bis 6000 €. Und rein nur zum abschreiben?
Kommt Zeit kommt Rat und Seligkeit .
Gepostet am 13.07.2007 um 14:57 von:
Benutzer: AlsunaSB
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=14881#post14881
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