Forum-Gewerberecht

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Einen schönen guten Morgen nach Berlin und erst einmal ein herzliches  Willkommen   im Forum.

Trotz der frühen Morgenstunde muss ich aber auch mal widersprechen und Herrn Steinmetz zur Seite stehen:

[quote][i]Original von Raindancer[/i]
Trotzdem, mehrere Erlaubnisse für einen Betrieb, nach dem Motto "ist mir doch egal wer da Betreiber ist oder § 14 zeigt das schon" kann m.E. nicht richtig sein.[/quote]

[quote]...Also kann ich eine Erlaubnis nur dem tatsächlichen und verantwortlichen Betreiber erteilen. Im Falle gewerberechtlicher Maßnahmen (von Owi bis Widerruf) könnte die Behörde sonst auch zum "Spielball" aller Beteiligten werden.[/quote]

In Michel/Kienzle/Pauly, Das Gaststättengesetz, 14. Aufl., findet man unter § 2 RdNr. 18 folgende Ausführung: "Sind die Erlaubnisse für mehrere Personen, die den Betrieb einer Gaststätte gemeinschaftlich ausüben, nicht durch ein rechtliches Band miteinander verbunden, sondern stehen sie nebeneinander, so müssen auch mehrere Personen unabhängig voneinander für die gleiche Gaststätte eine Erlaubnis besitzen können. Dass die Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 raumbezogen ist, steht dem nicht entgegen; denn die Erlaubnis schafft kein subjektiv dingliches Recht an den Wirtschaftsräumen, sie stellt lediglich fest, dass gegen die beabsichtigte Tätigkeit in diesen Räumen keine gaststättenrechtlichen Bedenken bestehen. der Inhaber der zuerst erteilten Erlaubnis muss sich nicht damit einverstanden erklären, dass später weitere Personen die Erlaubnis erhalten; namentlich wird dies nicht von der Rechtssicherheit verlangt, diesem gesichtspunkt wird, soweit er für das Gaststättenercht erheblich ist, durch § 8 in ausreichender Weise Rechnung getragen."

Aus der Praxis kennen sicherlich viele Kollegen das Thema der GbR als "Gaststättenbetreiber".
Hier sind wir (beim trauten Miteinander zu Beginn des Betriebs) sogar gezwungen mehrere Erlaubnisse für eine Räumlichkeit zu erteilen, da eben nur die Gesellschafter der GbR Erlaubnisinhaber werden können. (siehe dazu auch Michel/Kienzle/Pauly a.a.O.).
Zwar haben wir hier zunächst das oben so schön beschriebene "rechtliche Band", dass aber eben allzu oft reißt  Heul  
und dann haben wir das gleiche Problem wie oben beschrieben.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 17.12.2005 um 02:26 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1488#post1488


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