Forum-Gewerberecht
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Hallo! .... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
M. E. ganz klare RGK-pflichtige Tätigkeit. Kann und sollte überprüft werden. Ggf. nach Personalienfeststellung Abstimmung mit Polizei und zuständiger Wohnsitzbehörde bzw. Überachungsbehörde.
Gepostet am 13.07.2007 um 10:33 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
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