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Hallo! .... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

M. E. ganz klare RGK-pflichtige Tätigkeit. Kann und sollte überprüft werden. Ggf. nach Personalienfeststellung Abstimmung mit Polizei und zuständiger Wohnsitzbehörde bzw. Überachungsbehörde.



Gepostet am 13.07.2007 um 10:33 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=14863#post14863


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