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» Welche Kriterien müssen die im Gesetz vorgesehenen speziellen Raucherräume erfüllen? «
Aus dem Gesetz ergibt sich, dass es sich um einen gesonderten Raum handeln muss. In der Gesetzesbegründung werden nähere Erläuterungen gegeben, z.B. dass es keine Hauptaufenthaltsräume – und im Bereich des Bundes – keine Besprechungs- oder Arbeitsräume sein dürfen. Weitere Kriterien können in einer Rechtsverordnung festgelegt werden.
Weitere Fragen und Antworten zum Thema Nichtraucherschutz unter: [url=http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_604822/DE/Themenschwerpunkte/Drogen-
und-Sucht/Tabak/FAQ-Nichtraucherschutz.html]http://www.bmg.bund.de/cln_040/
nn_604822/DE/Themenschwerpunkte/Drogen-und-Sucht/Tabak/FAQ-Nichtraucherschu
tz.html[/url]
Gepostet am 12.07.2007 um 10:56 von:
Benutzer: anders
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