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Hallo zusammen ,

wenn man die Entwicklung das §6a so verfolgt, erkennt man was er eigentlich gebracht hat.
Die hochrangigen Fungeräte aller Magic-Games und Multi-Game u.s.w sind alle noch auf dem Markt und werden jetzt verstärkt in Gastro und Clubs verwendet. Dank Gutachten und Highscoor System werden diese auch nicht so schnell verschwinden.
Der Grundgedanke war anfangs ja recht einfach dargestellt worden. Wir verbieten einfach solche Fun-Geräte und schon ist das Problem gelöst. Aber wie es halt überall so ist, wer einen Weg sucht , wird auch einen Weg finden. Dabei währe die Lösung so einfach gewesen.

1. Unterhaltungsgeräte nach neuer SpVo müssen über ein gesicherte Buchhaltung verfügen und einer Seriennummer wie es bei Geldspielgeräten der Fall ist.
2. Jedes Aufgestelltes Unterhaltungsgerät welches aufgestellt wird muss bei den entsprechenden Gemeinden oder Städten angezeigt werden so wie es bei GSG ist.
3. Die Unterhaltungsgeräte dürfen keine Weiterspielmarken oder Geldrückgewehr haben.

Zu 1: Wenn jetzt jemand die Geräte mit Auszahlung betreiben sollte, muss er dann die Vollen einnahmen verbuchen und das Rechnet sich dann nicht mehr. Z.b.
Einnahme sagen wir mal 15000€ davon hat er 70% wider ausbezahlt, also 10500€.
Bleib dem Aufsteller dann noch 4500 €. Versteuern muss er aber 15000€ mit 19% MwSt. = 2394€ . 15000€ - 2394€ = 12606 € Gewinn. In Wirklichkeit bleiben im aber nur : 4500€ - 2394€ = 2106 € . Also fast 10 000 € weniger als er dem Finanzamt melden muss.

Zu 2: Wenn die Gemeinden oder Städten das dem Finanzamt dann mitteilen, können keine Geräte einnahmen verschleiert werden. Auch die Kontrollen wären dann einfacher.


Aber na ja , ist nur meine Persönliche Meinung.



Gepostet am 11.07.2007 um 11:37 von:
Benutzer: AlsunaSB
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