Forum-Gewerberecht

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    liebe Kolleginnen und Kollegen,

alles was bisgher gesagt wurde trifft - leider     - zu.

Wir haben genau einen solchen Fall vor Kurzem  Fechtkampf   durchgefochten. Die RGK versagen, wie das die HWK wünscht, halte ich für nicht möglich. Bedauerlich, dass man dort mitunter geradewegs an der Rechtslage vorbei Forderungen formuliert.

Es geht natürlich etwas anderes: Nimmt unser Gewerbetreibender nämlich einen Auftrag im stehenden Gewerbe an, ist er u. U.     nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit fällig oder nach der HWO. In unserem Fall konnten wir den Betroffenen davon überzeugen, dass sich auf so unsicherem Grund keine berufliche Existenz aufbauen lässt. Er hat sich jetzt zum Meisterkurs angemeldet!  Genau  

Der Hinweis von @TinoHST  Applaus   ist übrigens nachzulesen in der Ziffer 2.3 (2) des Mustererlasses des Bund-Länder-Ausschusses zum Titel III der GewO.

 Bye!   aus Wetzlar

Frank Schuster



Gepostet am 10.07.2007 um 13:44 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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