Forum-Gewerberecht

» Handwerk im Reisegewerbe «

Hi,

da habe ich allerdings auch so meine Zweifel, denn wie hat das BVerfG entschieden:
" Die Ausführung eines im Reisegewerbe geschlossenen Vertrages über Handwerksleistungen ist dem Reisegewerbe zuzuordnen." (siehe Landmann/Rohmer zu § 55 GewO, Rd.nr. 84 a ff. und die vom Kollegen aus Gera zitierten Abhandlungen im GewArch).

Ich hinterfrage in solchen Fällen immer ganz genau, wer was wann wo wie macht und entscheide dann. Denn letztlich ist das Kriterium zur sofortigen Leistungsbereitschaft ja nicht gänzlich weggefallen, obwohl das BVerfG sagt, dass sich allein aus dem Wort "Bestellung" ergibt, dass die bestellte Leistung nicht sofort erbracht werden soll.

Also Fazit: Die Begrüdung der HWK würde mir so nicht reichen.

Viele Grüße
A. Thien



Gepostet am 10.07.2007 um 09:04 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=14743#post14743


Beitrags-Print by Breuer76