Forum-Gewerberecht

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Hallo,

ich hätte zu diesem Thema auch eine Frage: Bei uns wurde eine Reisegewerbekarte zur Ausübung handwerklicher Tätigkeiten im Bereich sanitärer Installationen, Heizungseinbau, Einbau von Gaszählern, Fliesenlegerarbeiten und Isolierungen. Seinen Antragsunterlagen hat er eine Kopie eines Mustervertrags beigelegt aus dem hervorgeht, dass der gewünschte Montagetermin mindestens 2 Wochen im voraus abgerufen werden muss. Daraus schließt die Handwerkskammer, dass es sich nicht um Reisegewerbe sondern um einen stehenden Gewerbebetrieb handelt und bittet uns, die RGK abzulehnen.

Ich habe meine Zweifel, ob diese Begründung "trägt". Deshalb würden mich andere Meinungen interessieren...

Viele Grüße

Hardy



Gepostet am 10.07.2007 um 08:42 von:
Benutzer: zizu
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=14742#post14742


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