Forum-Gewerberecht
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Hi Herr Schuster,
mit Ihrer Auffassung, dass Unternehmensberater beides sein können, gehe ich konform. Bei dem von mir zitierten Urteil geht es um den "klassischen" Unternehmensberater ohne "besondere" (hoffentlich beleidige ich jetzt niemanden) Vorbildung. Das sind dann auch die, die ihr Gewerbe zumeist hier anmelden. Die Akademiker unter ihnen nennen sich hier zumeist nicht "Unternehmensberater", sondern verwenden modernere Bezeichnungen mit "....manager" oder "...master" oder so'n Zeugs.
Viele Grüße
A. Thien
Gepostet am 06.07.2007 um 10:56 von:
Benutzer: Antonia Thien
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