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 Danke   für Eure Erläuterungen.

Kollege Kramer bestätigt meine Annahmen. Ich bilde mir nämlich ein, dass es dazu schon ein Urteil gibt, habe aber nichts gefunden.


@puz.zle

Dass es an einer spezialgesetzlichen Grundlage fehlt, heißt ja nicht, dass die allgemeine nicht angewandt werden darf. Im Grunde greife ich doch fast immer in dem Grunde nach verfassungsrechtlich geschützte Rechte einer Person ein, wenn ich das Landespolizeigesetz (bei uns HSOG) anwende. Wir üben auch keine Zensur aus, so dass Art. 5 GG m. E. auch nicht tangiert ist.

Im Übrigen: Auch Rechtsanwälte und Ärzte, beide in sensiblen und geschützten Bereichen tätig, kann man die Zulassung entziehen, warum dann nicht auch Journalisten?


Kollegin Thien:

Für Ihre Auffassung, Unternehmensberater seien Gewerbetreibende hege ich Sympathien, glaube aber, sie trifft nicht so ganz zu. Ich habe Landmann-Rohmer bemüht und auch die zitierten Urteile gelesen. Die Quintessenz: Hat einer einen akademischen BWL-Abschluss und übt er eine breitgefächerte Beratungstätigkeit in einem oder mehreren der anerkannten Hauptgebiete der BWL aus, liegt kein Gewerbe vor (vergl. OLG Celle in GewArch 1996, S. 333)

Pinegger (GewArch 1999, S. 466) teilt diese Auffassung uns verweist dabei auch noch auf den BLA, wobei dessen Tagungsprotokoll seinerzeit meines Wissens nicht komplett veröffentlicht wurde.

Die Gerichte, die anders geurteilt hatten, hatten es mit Nichtakademikern zu tun. Insofern liegt noch nicht einmal ein Widerspruch in den – auf den ersten Blick – divergierenden Urteilen.

Eine relativ radikal andere (und mir ebenfalls sympathische Auffassung) vertritt der Hess. VGH, der die Frage lediglich aus dem Blickwinkel des § 6 GewO betrachtet haben will. Demnach wäre alles Gewerbe, was nicht spezial- bzw. standesrechtlich geregelt ist. Ich habe allerdings ganz stark den Eindruck, dass der VGH in Kassel damit nicht die herrschende Rechtsauffassung wiedergibt.

 Bye!   aus der mittelhessichen Optik-Metropole Wetzlar

Frank Schuster



Gepostet am 06.07.2007 um 10:49 von:
Benutzer: Civil Servant
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