Forum-Gewerberecht

» Anmeldung von Windkrafträdern ausserhalb des Hauptsitzes der Firma? «

Na gut, ich gebe mich geschlagen! wut  

Habe auch nach intensivster Recherche diverser Gesetzlichkeiten keine Ausführungen zum Umgang der gewerblichen Meldepflicht für Windenergieanlagen gefunden. (Bin aber im tiefsten Inneren immer noch davon überzeugt, dass es sich bei den einzelnen Niederlassungen um gewerbliche handelt, weil dort der unmittelbare Ort der Gewinnerzielung ist.)  Wie verhält es sich nun aber mit dem Hauptsitz! Ist der denn anzeigepflichtig? Nach Mitteilung des zuständigen Gewerbeamtes weigert sich die Firma auch dort, ihre gewerbliche Tätigkeit anzumelden.    Danke   für die Antworten und ein hoffentlich sonniges Wochenende.   A. Abicht



Gepostet am 06.07.2007 um 09:39 von:
Benutzer: Rosenstadt
Der Original-Beitrag :
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