Forum-Gewerberecht

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Hallo, nochmals!

Was die von mir (aufgrund der Ausführungen des Richters) im o. g. Statement gemachten Erläuterungen vielleicht noch ein wenig untermauern könnte, ist die Tatsache, dass es sich bei dem Gewerberecht (ebenso wie beim Baurecht usw.) um "spezielles Polizeirecht" handelt. Und wenn eben in dem speziellen Polizeirecht nichts greifbares vorhanden ist, muss man halt auf die allgemeinen polizeilichen Vorschriften zurückgreifen, um eine Gefahr für die Allgemeinheit zu beseitigen. M. E. in sich schlüssig und logisch, oder??



Gepostet am 06.07.2007 um 08:06 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
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