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Moin,

kurze Zwischenfrage:
Seit wann sind Unternehmensberater Freiberufler?
Es gibt einschlägige Urteile, die dies ganz klar widerlegen. Z.B. gibt es das Urteil des VG Darmstadt (GewArch 476/1996) in dem es um die Anwendung des § 35 GewO bei einem Übersetzer und Unternehmensberater geht. Es wird festgestellt, dass der Übersetzer freiberuflich tätig ist, aber der Unternehmensberater weder unter § 6 GewO fällt, noch Freiberufler i.S. des § 18 EStG ist. Dem Unternehmensberater kann also das Gewerbe nach § 35 GewO untersagt werden (so der Tenor des Urteils). Dabei spielt es keine Rolle, ob er das Gewerbe angemeldet hat oder nicht.

Abgesehen davon sehe ich große Probleme, einem Freiberufler die Ausübung seiner Tätigkeit zu untersagen. Die GewO greift nicht, und die gefahrenabwehrrechtliche Generalklausel bereitet mir ebenso wie dem Kollegen Puz.zle große Bauchschmerzen.

Viele Grüße
A. Thien



Gepostet am 06.07.2007 um 07:57 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
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