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» "Gewerbeuntersagung" bei Freiberuflern «

Hallo! ...... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

Dieses Thema (Freiberufler ist unzverlässig) wurde bereits einmal während eines Seminars mit einem Verwaltungsrichter zum Thema Gewerbeuntersagungen angesprochen.

Danach kann man selbstverständlich einem unzuverlässigen Freiberufler, der die Allgemeinheit durch Steuerausfälle, begangene Straftaten etc. (analog der Unzuverlässigkeitsgründe bei einem Gewerbetreibenden) die weitere Ausübung seiner Tätigkeiten, gestützt auf die allgemeine Generalklausel des Gefahrenabwehrrechtes untersagen und auch entsprechende Zwangsmittel anwenden.  smile  

In einem Gewerbeuntersagungsverfahren, in dem die Gegenseite dann von "Freiberufler" etc. sprach, haben wir dieses auch zum Ausdruck gebracht, so dass deutlich wurde, dass wir die weitere Ausübung der selbständigen Tätigkeiten dann über die Generalklausel verhindert hätten. Während des Verfahrens wurde dann jedoch zweifelsfrei festgestell, dass die ausgeübte Tätigkeit eine gewerbliche und somit die von uns gewählte Rechtsgrundlage des § 35 GewO ebenso zutreffend war, wie die festgestellte Unzuverlässigkeit.



Gepostet am 06.07.2007 um 07:52 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
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