Forum-Gewerberecht

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 Moin   auf die Schnelle kurz vor Feierabend folgende Frage:

Wir haben es mit einem Journalisten und einem Unternehmensberater zu tun. Beide sind als Freiberufler einzustufen. Beide sind nach gewerberechtlichen Maßstäbden höchstwahrscheinlich unzuverlässig.

GewO greift ja nicht. Berufsständische Regeln gibt es meines Wissens auch nicht. Was also ist zu tun?  Kopfkratz   Muss das Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes angewandt werden?

 Bye!   aus Mittelhessen

Frank Schuster



Gepostet am 05.07.2007 um 18:21 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=14630#post14630


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