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Hallo nach Kleve,

prinzipiell ist nach der neuesten Rechtssprechung des EuGH zur europäischen Niederlassungsfreiheit jede europäische Kapitalgesellschaft als Komplementär einer KG einsetzbar.

Möglich ist übrigens auch die komplette Sitzverlegung der nach britischem Recht gegründeten Ltd. nach Deutschland mit entsprechender Eintragung ins deutsche Handelsregister.

Eine interessante und gut verständliche Lektüre ist hierzu übrigens das 57 Seiten umfassende Werk
"Die Europäische Kapitalgesellschaft (& Co. KG) am Beispiel einer Limited (& Co. KG)" von Sebastian Korts, erschienen im Verlag Recht und Wirtschaft Heidelberg (ISBN 3-8005-4213-7).  Lesen  

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 21.06.2005 um 18:10 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=146#post146


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