Forum-Gewerberecht

» Verzicht Konzession und Pachtvertrag «

Guten Morgen aus Oberursel,
der Kommentar zum GastG von Pöltl sieht das auch so:
[i]"Der Verzicht muss gegenüber der Gaststättenbehörde erklärt werden. Eine entsprechende Erklärung gegenüber Dritten, insbesondere anderen Behörden, genügt nicht....Im Zweifel sollte beim Gaststättenbetreiber nachgefragt werden."[/i]
Ihre Frage lautete aber:
[i]"Wie ist eure Meinung zu der Wirkung des § 8 des privatrechtlichen Pachtvertrages [b]und der zusätzlich unterschriebenen Verzichtserklärung [u]gegenüber der Behörde[/u]?"[/b][/i]
Ich nehme aber an, damit meinen Sie die Erklärung, die Y mitgebracht hat, oder?
Auf jeden Fall ziehe ich aus diesem Fall die Lehre, mir die Verzichtserklärung eines Vorpächters nicht vom Nachpächter "mitbringen oder vorlegen" zu lassen, sondern bestehe darauf, dass der Verzicht uns gegenüber direkt erklärt wird.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende!



Gepostet am 16.12.2005 um 08:46 von:
Benutzer: Birgit Mrugalla
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1459#post1459


Beitrags-Print by Breuer76