Forum-Gewerberecht
» Anmeldung von Windkrafträdern ausserhalb des Hauptsitzes der Firma? «
aus Thüringen,
Hallo Kollegin Abicht,
die Baugenehmigung für den "Windpark" ist m. E. kein ausreichendes Kriterium, eine anzeigepflichtige Betriebsstätte anzunehmen. Ansonsten würden alle baugenehmigungspflichtigen gewerblich genutzten Anlagen (z. B. Strom- und Telefonmasten, Trafo-Stationen, Haltestellen des ÖPNV, Mobilfunk-Antennenmasten ... etc.) der Gewerbeanzeigepflicht unterliegen. Dies würde aber nach meiner Meinung dem Sinn und Zweck der Anzeigepflicht nach § 14 GewO entgegenstehen. Der Gesetzgeber macht hierzu nur eine namentlich benannte Ausnahme: Die Automatenaufstellung (§ 14 Abs. 3 GewO). Denn entgegen der Betreibung eines Winparks findet am Aufstellort eines Waren-, Leistungs- und Unterhaltungsautomaten eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Aufsteller und dem Kunden statt.
Gepostet am 04.07.2007 um 12:14 von:
Benutzer: Puz_zle
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