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» Anmeldung von Windkrafträdern ausserhalb des Hauptsitzes der Firma? «

Guten Tag,

also der Befürworter meint…

Ich gehe davon aus, dass die Betreiber von Windparks wenigstens eine Anmeldung an Ihrer Hauptniederlassung getätigt haben. Damit wäre das Problem mit der zustellfähigen Anschrift geklärt und warum sollte dann die Anmeldung einer Zweiniederlassung oder Zweigstelle nicht mit der Flurstücks-Nr. angemeldet werden. Die Baugenehmigung wird schließlich auch dafür erteilt.

Freundliche Grüße
A. Abicht



Gepostet am 04.07.2007 um 11:09 von:
Benutzer: Rosenstadt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=14577#post14577


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