Forum-Gewerberecht

» Anmeldung von Windkrafträdern ausserhalb des Hauptsitzes der Firma? «

Ich schließe mich den Ausführungen von Puz.zle an: Keine Gewerbeanzeigepflicht für Windräder als unselbständige Zweigstelle.

Praktische Frage an die Befürworter: Welche Anschrift sollte denn die "Betriebsstätte" haben ? Windräder stehen doch meist in der freien Natur. 99999 XY-Stadt, Gemarkung XY-Stadt, Flurstück 111/2345 ??

Viele Grüße
J. Neu



Gepostet am 04.07.2007 um 10:31 von:
Benutzer: J. Neu
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=14574#post14574


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