Forum-Gewerberecht

» Anmeldung von Windkrafträdern ausserhalb des Hauptsitzes der Firma? «

Hallo und guten Tag!

Möchte das Thema gerne noch mal aufgreifen, da wir jetzt vor der gleichen Problematik ste-hen.

Eine Firma betreibt im gesamten Bundesgebiet Windkraftanlagen (sog. Windparks). Der Auf-forderung zur Anzeigepflicht kam die Firma aus folgendem Grund nicht nach:

Ihre Anwälte ließen uns wissen, dass es sich „bei einer Windkraftanlage weder um einen Gewerbebetrieb, noch um eine Zweigniederlassung bzw. unselbständige Zweigstelle im Sinne des § 14 GewO handelt. Die gewerbliche Niederlassung wird durch die Firma vielmehr an ihrem Verwaltungssitz in N. bei G. ausgeübt. Hier ist die Firma gewerberechtlich auch ge-meldet.“ Eine Nachfrage beim dortigen Gewerbeamt ergab: Die Firma ist nicht angemeldet (aber auch schon bekannt). Vielleicht meinen die Herren Juristen ja mit der Anmeldung die Registrierung beim Amtsgericht!? schimpf  

So weit, so gut!
1.
Meines Erachtens ist das Betreiben eines Windparks gewerbliche Tätigkeit. Allein der Wind-park hier im Landkreis erzeugt einen Jahresenergieertrag in Höhe von 1,69 Mio.kWh (hab zwar keine Ahnung davon, muss aber schon ziemlich hoch sein) und außerdem dient diese Energieerzeugung, anders als bei den Photovoltaikanlagen für den Eigenbedarf, ausschließ-lich der Gewinnerwirtschaftung.

2.
Bei der Frage nach der gewerblichen Niederlassung gem. § 42 GewO bin ich der Meinung, dass auch die verschiedenen Standorte anzuzeigen sind, da es sich hier nicht nur um geschlos-sene Räume handeln muss, sondern das es lt. Kommentierung von Landmann/Rohmer aus-reicht, sonstige offene Betriebsstätten zu unterhalten, welche zum dauernden Gebrauch einge-richtet ist.
Ich stimme Puz.zle in so fern zu, dass hier keine unmittelbare Geschäftsbeziehung zu Dritten vorliegt, aber die Voraussetzung für die Gewerbeanmeldung, hier die Gewinnerzielung durch die Energiegewinnung erfüllt ist.

Soweit meine Auslegung des Gesetzes, lasse mich aber durch gute Argumente auch gerne vom Gegenteil überzeugen und hoffe auf eine rege Diskussion.  Danke  

Freundliche Grüße aus der Berg- und Rosenstadt Sangerhausen

A. Abicht



Gepostet am 04.07.2007 um 09:37 von:
Benutzer: Rosenstadt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=14571#post14571


Beitrags-Print by Breuer76