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[quote][i]Original von Der Kamener[/i]
Bei dem von dem Betreiber angeführten Urteil, handelt es sich wohl um eine Entscheidung älteren Datums, die aufgrund der Änderungen in der SpielV nicht merh anwendbar ist.[/quote]

Oder um einen Irrtum,da die Orginalzulassung (Din A4) nur in Kopie in der Spielstätte vorliegen muß.
Natürlich muß der Abschnitt im Gerät im Orginal sein.
Solch ein Irrtum sollte doch aber verzeihlich sein, zumal die Zulassungen ja wohl vor Ort waren...
Da reicht doch sicher    

Ich meine aber zu wissen, dass sich das "Urteil" auf die von mir genannten grossen Orginalbelege bezieht.



Gepostet am 03.07.2007 um 22:47 von:
Benutzer: Corleis
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=14563#post14563


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