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 Moin  

Ich habe eine Kontrolle in einer Spielhalle durchführen lassen. Dabei wurde festgestellt, dass die Zulassungsplaketten nicht auf den Spielgeräten angebracht waren.
Der Betreiber hatte diese in Verwahrung. Er gab an, es gäbe ein Gerichtsurteil, dass besagt, die Plaketten müssten nicht unbedingt an den Geräten angebracht sein. Es würde ausreichen, wenn die Plaketten auf Verlangen vorzuzeigen sind.

Ist jemandem dieses Urteil bekannt und kann es mir zur Verfügung stellen?



Gepostet am 03.07.2007 um 16:10 von:
Benutzer: Jens Artmann
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=14556#post14556


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