Forum-Gewerberecht

» Weiterführung eines Gewerbes «

Hallo,
ich auch schon wieder!

Bei einem Inhaberwechsel sind sowohl der neue als auch der alte Gewerbetreibende anzeigepflichtig.
Nun gut, der alte Gewerbetreibende kann in Ihrem Fall wohl nicht mehr abmelden. Aber grundsätzlich bleibt es dabei, dass abgemeldet und neu angemeldet werden muss.

Auch § 46 GewO entbindet die den Gewerbebetrieb fortführende Witwe (sicherlich auch mit Witwer austauschbar) nicht von der Anzeigepflicht (Landmann/Rohmer zu § 14 GewO).

Schöne Grüße
Antonia Thien



Gepostet am 15.12.2005 um 15:37 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1452#post1452


Beitrags-Print by Breuer76