Forum-Gewerberecht

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Guten Morgen aus Hückeswagen,

ich habe den "Stuntman" schriftlich auf den Unterschied zwischen dem gewerberechtlichen und dem steuerrechtlichen Begriff des Freiberuflers und die Anmeldepflicht seiner Tätigkeit hingewiesen. Sollte er sich nicht damit zufrieden geben, wird er wohl verwaltungsgerichtlich klagen müssen. Schaun mer mal!

Einen schönen Rest der Woche wünscht

Roland Kissau



Gepostet am 28.06.2007 um 09:07 von:
Benutzer: Roland Kissau
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=14426#post14426


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