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wenn schon der reglementierte Fahrschulleher Gewerbetreibender ist (Landmann-Rohmer Rn. 26b zu § 14 GewO), wieso sollte der Fahrsicherheitstrainer Freiberufler sein?

Wenn einer erklärt ein Bekannter hätte da eine Bescheinigung, würde ich die verlangen oder er soll schweigen. Die Sache macht mich stutzig. Mein Gefühl - unterfüttert durch recht gute Kontakte zu unserem Finanzamt - sagt mir, dass die dort den Begriff des Freiberuflers eher noch enger definieren, wie wir Gewerberechtler, schließlich geht's um die Gewerbesteuer.

    aus Wetzlar

Frank Schuster



Gepostet am 27.06.2007 um 15:58 von:
Benutzer: Civil Servant
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