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Hi,

nun ja, dass steuerliche und gewerberechtliche Begriffe auseinanderfallen, wissen wir ja, also kann das kein Anhaltspunkt sein.

Ich sehe bei einem Fahrsicherheitstrainer keine persönliche Dienstleistung höherer Art, die eine höhere Bildung erfordert. Ich teile daher Ihre Auffassung.

Viele Grüße
A. Thien



Gepostet am 26.06.2007 um 14:45 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=14347#post14347


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