Forum-Gewerberecht

» Fahrsicherheitstrainer Freiberufler? «

Hallo aus dem verregneten Hückeswagen,

vor einigen Monaten hat hier jemand, der im Hauptberuf Fahrlehrer ist, das Gewerbe "Trainer für Fahrsicherheitstraining im Nebenerwerb" angemeldet. Er führt für den ADAC "Schleuderkurse" durch.

Nun hat ihm sein Steuerberater (Ich liebe diese Leute! Warum machen die nicht unsere Arbeit?) mitgeteilt, dass er einen "freien Beruf" im Sinne des § 18 EstG und gar kein anmeldepflichtiges Gewerbe ausübt. Dies sei ihm auch von seinen "Trainerkollegen" bestätigt worden; einer habe sogar eine entsprechende Bestätigung vom Finanzministerium bekommen.

Meiner Auffassung nach (auch nach Studium der bereits im Forum vorhandenen Threads) ist der gute Mann kein Freiberufler, sondern eher wie ein Tennis- oder Reitlehrer einzustufen und seine Tätigkeit stellt somit ein anzeigepflichtiges Gewerbe dar. Da mir der oft zitierte Landmann-Rohmer hier keine echte Hilfe ist (Stand Mitte 90er), bitte ich um Mitteilung aus dem Kollegenkreis, ob meine Auffassung zutrifft.

Schon mal vielen Dank und noch eine schöne Woche wünscht

Roland Kissau



Gepostet am 26.06.2007 um 13:52 von:
Benutzer: Roland Kissau
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=14346#post14346


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