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Auch ich glaube, sachlich korrekt geantwortet zu haben ... und auch wir haben zu unserer IHK ein ausgezeichnetes Verhältnis (ich mache denen sogar im Rahmen der Gaststättenunterrichtung den Referenten für die gaststättenrechtlichen Bestimmungen) - aber das ändert nichts dran, dass eine solche Unterrichtung unzulässig wäre, wie uns anlässlich des damaligen Vorstosses auch vom Regierungspräsidium vorgegeben wurde...



Gepostet am 26.06.2007 um 13:49 von:
Benutzer: Sigi2910
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