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Hallo Dieter,

lass Dich nicht, wie viele andere mit Begrifflichkeiten aufs Glatteis führen. Die Erfindung neuer Begrifflichkeiten ist nur ein taktisches Mttel, welches Verwirrung stiften soll, um dann den Ruf nach einer Rechtsprechung und klaren Definitionen hervorzurufen.

Ob Du es Punkte, Äpfel oder tanzende Jungfrauen nennst, ist völlig egal.

Es geht nur darum:
hat man einen Einsatz ja oder nein
hat man einen Gewinn ja oder nein
besteht Verfügungsgewalt ja oder nein

Wie irgend jemand meint diesen Einsatz oder Gewinn titulieren zu müssen, ist völlig irrelevant.

Gerichte müssen sich mit allgemeinen rechtlichen Begrifflichkeiten auseinandersetzen und nicht mit irgend welchen Wortgeschöpfen.

Das Urteil des BVerwG kann man im Gewerbearchiv 14 ,1968, S. 81 - 82 nachlesen.

In solchen Urteilen geht es darum bis wann jemand noch Gewahrsam hat, bzw. bis wann Verfügungsgewalt besteht.

Im o.a. Urteil sagte das BVerwG z.B., dass geprüft werden muss, ob es zu "einer unwiderruflichen Hingabe des Vermögenswertes für ein Spiel" gekommen ist oder nicht.
So ist festzustellen, ob es sich um einen Einsatz handelt oder nicht.

Die Strafkammer des BGH sagte z.B. auch, dass einen Einsatz leistet, wer bewusst einen Vermögenswert für die Beteiligung an einer Gewinnaussicht opfert. BGH vom 04.02.1958 5StR 579/57

Ob dieser Vermögenswert dann Euro, Punkte oder tanzende Jungfrauen heißt, ist egal, denn der objektive Vermögenswert ist jedem bekannt.

Und abgesehen davon heißt es zudem in der Spielverordnung:
§13 Abs. 1 7. SpielV
"Der Spielbetrieb darf nur mit auf Euro lautenden Münzen und Banknoten und nur unmittelbar am Spielgerät erfolgen."
und unter
8. "Das Spielgerät beinhaltet eine Kontrolleinrichtung, die sämtliche Einsätze, Gewinne und den Kasseninhalt zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst."

Auch die Spielverordnung spricht vom Einsatz, der zu dokumentieren ist. Da der Spielbetrieb laut Spielverordnung nur in Euro erfolgen dürfte, dürfte es somit auch keine "tanzenden Jungfrauen" beim Einsatz geben.

De facto ist es so, habe es selbst schon ausprobiert, dass ich Euro-Beträge ins Spielgerät einwerfe, diese mit Turboumwandlung in Punkte umbuche und dann mit diesen Punkten meinen Einsatz tätige. Ich kann auch meine Punkte, die ich noch nicht eingesetzt habe, wieder rückbuchen in Euro-Beträge und auszahlen lassen.

Bei einer ganzheitlichen Betrachtung, kann ich persönlich einen Paradigmenwechsel zu diesem Punkt laut Spielverordnung nicht erkennen.

Und Dieter, für Deine letzte Frage bin ich der falsche Ansprechpartner.

Gruß Meike



Gepostet am 26.06.2007 um 12:32 von:
Benutzer: Meike
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