Forum-Gewerberecht

» Meldung von Reisegewerbetreibenden an die IHK «

    Kolleginnen und Kollegen,

eingangs soviel: Zu den datenschutzrechtlichen Aspekten will ich mich hier nicht einlassen, sondern vielmehr meine Meinung loswerden.

Bei einigen von Euch glaube ich eine  schimpf   Haltung gegenüber Euren IHK's herauszulesen. Ich kann über unsere - zumindest was deren Rechtsabteilung anbetrifft - nur Gutes berichten. Wir funken auf einer Wellenlänge.

Ferner will ich darauf hinweisen, dass in so manchem GU- oder Widerrufsverfahren rückständige Kammerbeiträge immer auch ein Tatbestand sind / sein können, auf die die Bescheide gestützt werden.

Abschließend: Ich halte es für nicht erklärbar, dass einerseits für Gewerberegisterauskünfte an Dritte noch nicht einmal mehr ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss, weitgehend inhaltsgleiche RGK-Mitteilungen von Kommune an die öffentlich-rechtliche Köperschaft IHK aber der Datenschutz verhindert. Das ist ja wohl ziemlicher Käse.    

Im Übrigen hat man mir von unserer Kammer mitgeteilt, dass RGK-Inhaber sehrwohl beitragspflichtig sind. Wenn der IHK die Daten dazu fehlen kommt es zu Ungerechtigkeiten. Der Ehrliche ist hier wieder mal der Dumme. Das ist doch eigentlich nicht in unser aller Sinn.

In diesem Sinne

frohes     Schaffen.

    aus Mittelhessen

Frank Schuster



Gepostet am 26.06.2007 um 12:10 von:
Benutzer: Civil Servant
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