Forum-Gewerberecht

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Hallo play-j,

es gibt z.Zt.ca. 28.000 Verkaufsstellen in Deutschland für die PIN-Nr., welche eine Wertigkeit bis 100,-€ haben können.- Bis zu 10 Stück kann man, laut Werbung, sofort nacheinander eingeben.-

Es wird offensiv für das online-Spielen mittels der PINs geworben.
- "webshoppen, spielen und wetten", heißt es im internet-

Z.Zt. akzeptieren 6 online-Pokerräume und 26 online-casinos die PINs und Null Unrechtsbewusstsein bei den deutschen Banken ( es werden täglich mehr), die die Einsätze an die online-Zocks überweisen. Wie sagte mir privat ein stellv. Filialleiter: "Das machen doch alle."

Wie das mit dem KWG zu vereinbaren ist, da die PINs anonym gekauft werden können und die Gelder an online-Zocks ins Ausland, quasi im Kundenauftrag überwiesen werden, konnte mir noch keiner beantworten.

Dass die z.Zt. flächendeckend in deutschen Spielhallen zur Aufstellung kommenden WLAN-Terminals alle schon ein kleines Feld im Display mit PIN-Nr. haben, ist sicherlich reiner "Zufall".

Zu den "tanzenden Jungfrauen" nur so viel. Ich weiß wann ich die Verfügungsgewalt über das Bargeld aufgegeben habe und ich weiß wann ich das Bargeld unwiderruflich für das Spiel als Einsatz hingegeben habe. Und wenn irgend jemand zwischendurch meint, dass er mein Geld "tanzende Jungfrauen" nennen muss, dann soll er das tun. Aber es ändert nichts an der geltenden Rechtsprechung.


Gruß Meike



Gepostet am 25.06.2007 um 19:47 von:
Benutzer: Meike
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