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Hallo Kramer.

Interessant deine Meinung zu hören. Wegen der verspäteten Gewerbeanmeldung habe ich nicht vor etwas zu unternehmen. Für 12 Tage nicht.
Aber demnach könnte Y, mal abgesehen vom Pachtvertrag, jetzt auch innerhalb eines Jahres wiederkommen und mitteilen, dass ihre Konzession noch gültig ist und den Laden wieder übernehmen.
Ich weiß nicht.
Ich möchte auch nochmals betonen, dass uns der Pachtvertrag im Fall des X bekannt war (ist gleichlautend mit dem der Y).

Bei uns gibts es auch viele Schnellimbissbetriebe. Bei einem davon hat der Besitzer innerhalb eines Jahres 3 mal gewechselt. Also immer dieselben Räumlichkeiten, aber immer ein anderer Konzessionsinhaber. In diesen Fällen lassen wir (die Behörde) uns immer eine Verzichtserklärung des Vorbesitzers geben. Das haben wir im Fall des X aufgrund des Pachtvertrages (und weil der ein schwieriger Zeitgenosse ist) nicht gemacht.
 Kopfkratz  



Gepostet am 15.12.2005 um 07:30 von:
Benutzer: Wiggen
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