Forum-Gewerberecht

» Meldung von Reisegewerbetreibenden an die IHK «

 Moin    Moin   aus Thüringen,

ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen von Kollegin Thien die IHK auch auf den datenschutzrechtlichen Aspekt verweisen.

Auszug aus einem Bericht des Sächsichen Datenschutzbeauftragten
Quelle: [URL]http://www.landtag.sachsen.de/SLT_Online/Data/SDB/JB/6/6_TB.pdf[/URL]

[QUOTE]9.2 Gewerberecht
Mitteilung über die Erteilung von Reisegewerbekarten an die IHK’n

Die IHK zu Leipzig bat das SMWA, die Gewerbeämter zu veranlassen, ihr regelmäßig die Daten von Reisegewerbekarteninhabern zu übermitteln. Diese Daten würden zur Feststellung der IHK-Mitgliedschaft (§ 2 IHK-G) der Reisegewerbetreibenden benötigt.
Mit dem SMWA bin ich einig, daß regelmäßig Datenübermittlungen an die IHK’n nach § 14 Abs. 5 Nr. 1 GewO ausschließlich bei stehendem Gewerbe zulässig sind.
Gemäß § 2 IHK-G gehören zur Industrie- und Handelskammer u. a. natürliche Personen, sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt sind und im Bezirk der Industrie- und Handelskammer entweder eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte oder eine Verkaufsstelle unterhalten.
Insbesondere im Reisegewerbe kann nicht davon ausgegangen werden, daß diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, so daß Datenübermittlungen über diesen Personenkreis an die IHK’n unzulässig sind. Die regelmäßige Übermittlung der Daten der nicht kammerpflichtigen Reisegewerbekarteninhaber würde zudem zu einem (großen) Datenbestand führen, der für die Aufgabenerfüllung der IHK nicht erforderlich ist.
Sollte ein gewerbesteuerpflichtiger Reisegewerbekarteninhaber allerdings gleichzeitig eine gewerbliche Niederlassung, eine Betriebsstätte oder eine Verkaufsstelle unterhalten, würden die IHK’n die Daten bereits nach § 14 Abs. 5 Nr. 1 GewO erhalten.[/QUOTE]

Auch wenn dieser Bericht aus dem Jahre 1998 stammt (das Anliegen der IHK Bielfeld ist also nicht ganz neu     ), gelten diese datenschutzrechtlichen Bedenken nocht heute.



Gepostet am 21.06.2007 um 13:32 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=14234#post14234


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