Forum-Gewerberecht

» Meldung von Reisegewerbetreibenden an die IHK «

Hi,

bislang hat unsere IHK noch keinen ähnlichen Versuch unternommen.

Lt. ReisegewVwV sind über die Erteilung einer RGK zu unterrichten:
das Finanzamt
die Berufsgenossenschaften über den Hauptverband und
die zuständige Ausländerbehörde (soweit RGK an einen Ausländer erteilt wird).

Diese Aufzählung ist abschließend und damit eindeutig. Nix IHK.

Viele Grüße
A. Thien



Gepostet am 21.06.2007 um 12:22 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=14231#post14231


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