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» Meldung von Reisegewerbetreibenden an die IHK «

Hallo Forenmitglieder,

die IHK Bielefeld versucht von uns Daten über Reisegewerbekarteninhaber zu erlangen. Sie argumentiert mit Schutz der Gewerbetreibenden vor hohen Beitragsnachforderungen wegen verspäteter Kenntnis der Reisegewerbetätigkeit, Nutzung IHK-Beratern und IHK-Kontaktbörsen zum Aufbau von Kontakten zu Geschäftspartnern. Ebenso empfiehlt sie die Meldung an den Landesverband der Berufsgenossenschaften. Wieder mit dem Argument, dass ein Schausteller evtl. in seiner Existenz gefährdet sein könnte, wenn seine gewerbliche Tätigkeit verspätet bekannt würde, weil nicht selten Nachveranlagungen bis zu 4 Jahren festgesetzt würden.

Eine Rechtsgrundlage für solche Meldungen findet sich in § 55 ff. GewO nicht. Die Regelungen des § 14 gelten m.E. nicht für Reisegewerbe.
Ich habe daher nicht vor, mich an diesem [b]Einnahmeerhöhungsversuch[/b] der IHK zu beteiligen.
Wie sieht es in Ihrem Bereich aus? Hat ihre IHK auch schon diese neue Einnahmequelle erkannt und versucht mit Hilfe der Gewerbeämter Daten zu erlangen?

Für Meldungen aus allen Teilen der Republik bin ich dankbar.

Grüße aus dem regnerischen Ostwestfalen


BeBo



Gepostet am 21.06.2007 um 12:11 von:
Benutzer: BeBo56
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=14230#post14230


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