Forum-Gewerberecht

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Hallo! .... und ein freundliches  Moin   nach Olfen!

M. E. gilt die Erlaubnis von X weiter, da sie nach § 8 GastG nicht erloschen ist.  Augen rollen  

Wenn jetzt das Gewerbe angemeldet ist, ist m. E. doch wieder alles o. k.  großes Grinsen  

Wenn man unbedingt will, kann man ja noch ein kleines Bußgeld wegen der verspäteten Gewerbeanzeige festsetzen. Dieses wär es aber dann, würde ich sagen.



Gepostet am 14.12.2005 um 17:34 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
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