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Keine Änderung der Spielverordnung

Am 4. Juni trafen Vertreter des Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e.V. (BDWi) zu ihrem regelmäßigen Meinungsaustausch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsminister Hartmut Schauerte zusammen. Die Sitzung wurde vom BDWi-Vizepräsidenten Karl Besse, der zugleich auch Präsident des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) ist, geleitet. Begleitet wurde Herr Besse vom Geschäftsführer des BA Rechtsanwalt Harro Bunke.

Herr Besse hob in seiner Begrüßung die langjährige, gute Zusammenarbeit der im BDWi zusammengeschlossenen Verbände mit dem BMWi, insbesondere Herrn Schauerte hervor. Herr Schauerte betonte die enge Beziehung seines Hauses zum Mittelstand und die mittelständischen Wirtschaftverbände, deren Repräsentanten ihm seit langen Jahren bekannt sind.

Seitens des BA wurde auf die aktuelle politische Diskussion zum Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages hingewiesen und die besonders von Suchtverbänden und auch Spielbanken erhobene Forderung, auch das gewerbliche Spiel in den Staatsvertrag mit einzubeziehen. Nach Auffassung des BA wird bei diesen Forderungen übersehen, dass das gewerbliche Spiel seit Jahren dem Spielerschutz eine hohe Wichtigkeit einräumt und speziell zum Schutz der Spieler Eckdaten für das gewerbliche Spiel und darüber hinaus gehende besondere Spieler- und Jugendschutzvorschriften vorsieht. Diese Schutzmaßnahmen sind im Rahmen der ab 01.01.2006 geltenden Novellierung der Spielverordnung noch einmal deutlich verschärft worden. Demgegenüber sieht das Glücksspielangebot insbesondere in den Automatensälen der Spielbanken keine auch nur annährend strenge Schutzmaßnahmen vor.

[b]Der Parlamentarische Staatssekretär Hartmut Schauerte bekräftigte in seiner Stellungnahme, dass das BMWi keinen Anlass für eine erneute Novellierung der Spielverordnung sieht. Die geforderten Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen werden in besonderer Weise im Rahmen der Vorschriften der Spielverordnung beachtet. Insoweit ist diesen Anforderungen bereits in ausreichender Weise Rechnung getragen.[/b] Herr Schauerte wies zudem darauf hin, dass die am 1. Januar 2006 in Kraft getretene novellierte Spielverordnung der EU-Kommission gegenüber ordnungsgemäß notifiziert worden ist. Im Unterschied zum Lotteriestaatsvertrag hat die EU-Kommission gegen die Spielverordnung kein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und keine Bedenken geäußert, wie aktuell zum Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages.



Gepostet am 18.06.2007 um 11:42 von:
Benutzer: anders
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