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Hallo Jasper,

nicht die SpielV ist das Problem, sondern die definitorische Diskrepanz zwischen der SpielV und dem Strafrecht.

Ich hatte das, in der Diskussion um die Pokerturniere schon mal versucht zu erläutern.

Ein Unterhaltungsspiel laut Gewerbeordnung/SpielV ist nun mal nicht gleich laut Strafrecht.

Und da die Rechtsanwälte, die im Strafrecht die Rechtsprechung maßgeblich mit beeinflusst haben, gleichzeitig die Automatenindustrie, Spielhallenbetreiber und ähnliches vertreten, spielen sie diese kleinen Unterschiede schön gegeneinander aus.

Dann kommt das Problem hinzu, dass die Menschen, die maßgeblich für die Überwachung und Ermittlung in Spielhallen und ähnlichen Betrieben verantwortlich sind, überhaupt nicht gehört, gefragt mit einbezogen werden.
Die bekommen nur verbal einen auf den Deckel, nach dem Motto "Wir haben ja alles richtig gemacht, es läuft aber was schief, also macht ihr eure Arbeit nicht richtig".

Ihr lasst Euch durch die Flipperdiskussion genauso auf das Glatteis führen, wie damals die Entscheidungsträger bei der Diskussion um die neue SpielV.


Gruß Meike



Gepostet am 16.06.2007 um 07:47 von:
Benutzer: Meike
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