Forum-Gewerberecht

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Schönen guten Tag, .... und ein freundliches  Moin   nach Kleve!

Bei uns ist eine solche Firma gewerberechtlich gemeldet und eingetragen worden, nachdem sie beim örtlichen Handelsregister eingetragen worden ist.

Nach meiner Auffassung sind selbstverständlich die Daten der Geschäftsführer der Komplementärin, hier der Ltd. (Vergleiche deutsche GmbH) anzugeben und einzutragen. Denn schließlich sind dieses die gesetzlichen Vertreter der Ltd. Dazu ggf. die für Deutschland bevollmächtigten Personen ("Generalbevollmächtigte).

Wir lassen uns bei einer solchen Gesellschaft lediglich die Eintragung des Handelsregisters vorlegen (welches ja bei der Eintragung selbständig prüft) und nehmen die Bestätigung nach § 15 GewO vor.

Sollten Hinweise oder Erkenntnisse vorliegen, wonach evtl. eine gewerberechtlich unzuverlässige Person (§ 35 GewO u. a.) ein solches Gebilde nutzen will, um erneut gewerblich tätig zu werden, würden von hier weitergehende Maßnahmen ergriffen, wozu auch die Information des Registers in Cardiff gehört. (s. hierzu: GewA 2005/1 S. 28, GewA 2004/10 S. 409).

Bei Befürchtungen, dass hier ein "Strohmannverhältnis" gegründet werden soll, wäre zudem eine Kontaktaufnahme mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (German Chamber of industry & commerce) in London hilfreich. Diese können dann vor Ort (meistens jedoch kostenpflichtig) klären, ob hier tatsächlich ein Gewerbebetrieb vorhanden ist, oder aber das Unternehmen nur auf dem Papier existiert.

Vielleicht sind diese Angaben ja vorerst hilfreich.

8) Ansonsten, weiterhin viel Spaß an der Arbeit! 8)

Kramer, Stadt Cloppenburg



Gepostet am 21.06.2005 um 13:15 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
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